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Arbeitsrecht

Ihr Arbeitsverhältnis wurde gekündigt und sie erhalten Ihren Lohn nicht?

Wenn Sie Ihre Rechte geltend machen wollen, ist innerhalb einer Dreiwochenfrist Kündigungsschutzklage zu erheben oder innerhalb vereinbarter Ausschlussfristen die Vergütung vor dem Arbeitsgericht einzuklagen. Auch Urlaubsansprüche können noch offen sein.

Wir helfen dabei die Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Vereinbaren Sie umgehend einen Besprechungstermin, da häufig kurze Fristen laufen.

weitere Schwerpunkte:

  • Kündigung
  • Abfindung
  • Vergütung
  • Abmahnung
  • Aufhebungsvertrag