0871 97 47 45 30 ra.manhart@t-online.de

Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wollen Schadenersatz wegen der Sachschäden und Personenschäden, insbesondere Schmerzensgeld?

Wir holen die Deckungszusage einer evtl. Rechtschutzversicherung ein und machen die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend. Auch wenn keine Rechtschutzversicherung besteht, prüfen wir, ob die gegnerische Versicherung die Rechtsanwaltskosten als Schadensposten tragen muss.

Gerne geben wir Ihnen vor kostenauslösenden Maßnahmen zu Ihrer Unfallschilderung eine vorläufige Einschätzung zur Haftungsfrage.

 

weitere Schwerpunkte:

  • Unfallregulierung
  • Schmerzensgeld
  • Ordnungwidrigkeiten
  • Fahrerlaubnis