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Erstberatung

Es gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Bevor Ihnen Kosten entstehen, hören wir uns Ihren Fall an und informieren Sie über entstehende Kosten, auch für eine Kurzberatung.

Verbraucher sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschützt (§ 34  RVG).

Wir weisen im Bedarfsfall auch auf staatliche Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe hin.

Unverbindliche Kontaktaufnahme:

Bei einem ersten Telefonat kann man die Notwendigkeit eines Kanzleibesuchs abklären und weitere Schritte klären.

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